- Arztfahrten
- Krankenhauseinweisungen
- Krankenhausentlassungen
- Fernfahrten
- Rückholdienst
- Dialyse-Fahrten.
Leistungen
Zu unseren Leistungen im qualifizierten Krankenstransport nach § 19 gehören:
Diese Krankentransporte werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Möchten Sie unsere Dienste auch außerhalb des Krankentransportes in Anspruch nehmen?
Alle unsere Fahrzeuge verfügen über eine Mietwagengenehmigung gemäss § 49 Pfg.